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Verpflichtung/Zusage

Mit der Erteilung der Versorgungszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber zu Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung bei Eintritt des Versorgungsfalls. Grundlage der bAV ist der arbeitsrechtliche Anspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung von Versorgungsleistungen nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG).

Wichtige Aspekte bei der Erteilung von Zusagen aus der Praxis:

  • Abfindung von Anwartschaften und laufenden Leistungen
  • Arbeitsrechtliche Grundlagen
  • Aufklärungspflichten
  • Betriebsübergang
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Europarecht und internationale Arbeitsverhältnisse
  • Gestaltung, Änderung und Aufhebung von Versorgungsordnungen
  • Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Rechtsbegründungsakte
  • Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Anwartschaften und Leistungen
  • Statusfeststellungverfahren arbeitsrechtlich, sozialversicherungsrechtlich, steuerrechtlich
  • Zivilrechtliche Grundlagen
  • Zivilrechtlicher Insolvenzschutz

Unser erfahrenes Netzwerk berät Sie zu allen Punkten aus einer Hand. Die Berater ergänzen sich dabei in verschiedenen Rechtsgebieten wie Betriebsrenten-, Steuer-, Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Sozialversicherungs- und Produktrecht.

Ihr Zugang zum DKbAV

Wenn Sie Interesse an unserer Dienstleistung haben, kontaktieren Sie uns bitte per Telefon unter 0931 / 730417-0, nutzen unser Kontaktformular oder füllen gleich unseren Erfassungsborgen aus:

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Den ausgefüllten Erfassungsbogen senden Sie uns bitte per E-Mail an info@dkbav.de. Sie erreichen uns auch per Fax an 0931 / 730417-20 oder postalisch in der Schürerstraße 3 in 97080 Würzburg. Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

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